Welche Rechte haben Sie als Frau?

  • Sie haben das Recht, sich aus einer Beziehung zu lösen, in der Gewalt vorherrscht.
  • Sie müssen keine sexuellen Handlungen gegen Ihren Willen ertragen.
  • Sie haben das Recht Ihren Partner / Ehemann anzuzeigen, wenn er Ihnen körperliche oder sexuelle Gewalt angetan hat. (§§223/224 StGB)
  • Sie dürfen nicht belästigt und verfolgt werden.
  • Ihnen darf nicht nachgestellt werden (Stalking). (§238 StGB)
  • Sie dürfen nicht gegen Ihren Willen verheiratet werden. (§237 StGB)

Häusliche Gewalt und Vergewaltigung, auch in der Ehe, sind strafbar. Erhält die Polizei Kenntnis davon, folgt automatisch eine Anzeige gegen den Gewalttäter.

Für von Häuslicher Gewalt betroffene Frauen gilt das Gewaltschutzgesetz:

Schutzanordnung (Näherungsverbot)

Das Gesetz bietet auch außerhalb der Wohnung Schutz. Sie können beim Amtsgericht eine Schutzanordnung beantragen.

Das Gericht kann dem Partner / Ehemann verbieten:

  • die Wohnung zu betreten
  • sich Ihnen oder der Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis zu nähern
  • Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, z.B. Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten, Freizeiteinrichtungen oder beim Einkauf
  • Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, z.B. über Telefon, SMS, Brief, E-Mail

Wohnungszuweisung

Sie können beim Amtsgericht eine Wohnungszuweisung beantragen.
Das Gericht kann den Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung weisen.
Das ist auch dann – für einen begrenzten Zeitraum – möglich, wenn er der Mieter oder Eigentümer ist.

Polizeiliche Wegweisung

Wenn Sie im Fall von Häuslicher Gewalt die Polizei rufen, kann diese den gewalttätigen Mann bis zu 10 Tagen aus der gemeinsamen Wohnung verweisen.
Das wird Polizeiliche Wegweisung genannt. Innerhalb der 10 Tage haben Sie Zeit, sich zu überlegen, wie es weiter gehen soll.

  • Sie können Beratung und Unterstützung durch eine Frauenberatungsstelle bekommen.
  • Sie können zur Rechtsanwältin gehen und Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
  • Sie können, wenn Sie sich trotz Wegweisung nicht sicher fühlen, in ein Frauenhaus gehen.

Holen Sie sich Unterstützung, wenn Sie rechtliche Wege einschlagen wollen:

Frauenberatungsstelle Pinneberg

Hilfetelefon